Insolvenzen 2021 – Prognose für Unternehmen

Um die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zu mildern, wurde die Insolvenzantragspflicht am 30. März 2020 (rückwirkend zum 1. März) bis vorerst zum 31. Dezember 2020 ausgesetzt. Das bedeutet, dass in Bedrängnis geratene Unternehmen zur Zeit nicht zur Insolvenzanmeldung verpflichtet sind. Sehr wahrscheinlich machen auch sehr viele Firmen davon Gebrauch, was ein Rückgang der Insolvenzanmeldungen im Q2 2020 zeigt. Dieser Beitrag sagt datenbasiert mögliche Folgen in 2021 voraus: Wie viele Unternehmenspleiten wird es geben?

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