Insolvenzen 2021 – Prognose für Unternehmen

Um die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zu mildern, wurde die Insolvenzantragspflicht am 30. März 2020 (rückwirkend zum 1. März) bis vorerst zum 31. Dezember 2020 ausgesetzt. Das bedeutet, dass in Bedrängnis geratene Unternehmen zur Zeit nicht zur Insolvenzanmeldung verpflichtet sind. Sehr wahrscheinlich machen auch sehr viele Firmen davon Gebrauch, was ein Rückgang der Insolvenzanmeldungen im Q2 2020 zeigt. Dieser Beitrag sagt datenbasiert mögliche Folgen in 2021 voraus: Wie viele Unternehmenspleiten wird es geben?

Was ist eine Insolvenz?

Kann ein Schuldner (Unternehmen oder Privatperson) seinen Zahlungs­verpflichtungen nicht nachkommen, wird dies als Insolvenz bezeichnet. Dafür gibt es nach deutschem Insolvenz­recht folgende drei Gründe:
Insolvenz

Liegt einer dieser drei Fälle vor, müssen Unter­nehmen ohne persönlich haftende Gesell­schafter (GmbH, AG usw.) binnen drei Wochen einen Insolvenzantrag beim zuständigen Amts­gericht ein­reichen. Ansonsten drohen den Verant­wort­lichen nach § 15a InsO bis zu 3 Jahre Haft.

Genau diese Regelung wurde jedoch aufgrund der COVID-19-Pandemie vom Bundes­ministerium der Justiz und für Verbraucher­schutz rück­wirkend zum 1. März 2020 bis 30. September aus­gesetzt. Die Bundes­ministerin Christine Lambrecht erklärt: „Die vorübergehende Aussetzung der Insolvenz­antrags­pflichten ist ein wichtiger Baustein, um die wirt­schaft­lichen Folgen der Pandemie abzufedern.“

[Anmerkung 05.10.2020: Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wurde mit leichten Einschränkungen bis zum 31.12.2020 verlängert. Überschuldete Unternehmen, die nicht zahlungsunfähig sind, müssen bis Ende des Jahres keine Insolvenz anmelden.]

Dieser Beitrag zeigt mit Daten des Statistischen Bundesamtes auf, warum dieser Schritt eventuell ein Fehler gewesen sein könnte. Am Ende steht eine Prognose, wie viele Pleiten uns 2021 erwarten.

Insolvenzen seit der letzten Wirtschaftskrise

Betrachten wir am besten zunächst die Entwicklung der Insolvenz­anträge seit der letzten Wirtschafts­krise: Hier wird deutlich, dass zwischen 2010 und 2019 die Anzahl der Insolvenzen im Durchschnitt um 4,3 % pro Jahr zurück­gegangen ist. Zwischen 17 und 18 % werden dabei von Unternehmen ver­ursacht. In den folgenden Betrachtungen ist aus­schließlich dieser Teil relevant. Außerdem scheint es eine umgekehrte Abhängigkeit zum Brutto­inlands­produkt zu geben, welches im Mittel um 3,5 % angestiegen ist.

Insolvenzen 2010-2019
Das Verhältnis angemeldeter Insolvenzen zum Brutto­inlands­produkt beträgt im Zeitraum 2010 bis 2019 durch­schnitt­lich -124,1 %. Bei steigendem BIP sinkt also die Anzahl der Insolvenzen pro Jahr um den Faktor 1,241. Das ist eine wichtige Erkenntnis für die anschließende Prognose der Insolvenz­an­meldungen 2021.

Insolvenzprognose für 2021

Die aktuellsten Zahlen zu Insolvenzen vom Statistischen Bundesamt werden im Statistischen Wochen­bericht bekannt gegeben. Hier reichen die Daten zur Zeit bis Mai 2020. Um eine Abschätzung der Insolvenz­an­nmeldungen für 2021 zu geben, schauen wir uns also zunächst die Monate April und Mai an, da am 30. April 2020 das Bundes­ministerium der Justiz und für Verbraucher­schutz die Aussetzung der Antrags­pflicht bekannt gegeben hat. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Anzahl der Insolvenzen um 13,3 % (April) bzw. 9,9 % (Mai) gesunken.
Insolvenzen April & Mai
Auf den ersten Blick sieht diese Ent­wicklung relativ normal aus. Aller­dings ist die Dimension der Reduzierung signifikant höher als in den Vorjahren. Wie oben bereits erwähnt, ist die Anzahl der Insolvenz­an­meldungen 2010 bis 2019 im Durch­schnitt um 4,3 % pro Jahr gesunken (also nur rund die Hälfte). Außerdem sank das Brutto­inlands­produkt im 2. Quartal um 8,9 %. Multipliziert man das mit dem zuvor ermittelten Faktor von -1,241 ergeben sich so theoretisch 11,3 % mehr Insolvenz­an­meldungen als noch 2019 (bzw. rund 20 % mehr als aktuell registriert).
Insolvenzprognose April & Mai

So dargestellt fällt sofort das Delta von 20 % „Dunkelziffer“ ins Auge. Das entspricht rund 300 fehlenden Insolvenz­anmeldungen pro Monat. Allein von April bis September 2020 sind das rechnerisch 1.800 nicht beantragte Insolvenzen. Durch die neue Regelung über die Aussetzung der Insolvenz­antrags­pflicht bis Ende des Jahres wächst die Zahl theoretisch auf 2.700 nicht beantragte Insolvenzen an. Zusätzlich entsteht ein Schneeballeffekt, weil gesunde Firmen Waren oder Dienst­leistungen an (zahlungsunfähige) Zombie­unternehmen liefern und am Ende nicht bezahlt werden. Dadurch entstehen dann wieder neue Insolvenzen. Kann diese Maßnahme also wirklich die wirt­schaft­lichen Folgen der Pandemie langfristig abfedern?

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